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Haftpflicht Reiterhof
Ihre Absicherung als Reitbetrieb
Versichert ist das Haftpflichtrisiko des Versicherungsnehmers als Inhaber/Betreiber eines Reitstalles, einer Reitschule oder eines Reiterhofes (auch im Nebenerwerb).
Unser Reiterhofkonzept ist für alle Reitbetriebe geeignet. Hier können Sie die alltäglichen Gefahren Ihres Betriebes absichern. Viele Risiken sind bereits automatisch mitversichert und können individuell Ihren Bedürfnissen angepasst werden.
Versicherte Highlights
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Weitere versicherbare Risiken
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15 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Schäden am Pensionspferd – Falls vereinbart sind Schäden an eingestellten Pferden (auch Fütterungsschäden) durch den Versicherungsnehmer und dessen Betriebspersonal mitversichert. Die Versicherungssumme ist begrenzt auf 10.000 € je Tier, max. 100.000 € je Schadenereignis.
Betriebe richtig versichern
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist für Betreiber größerer Stallanlagen genauso unerlässlich wie für Privatpersonen, die einen Hof mit eigenen Pferden am Haus haben. Sie umfasst Schäden, die aus dem betrieblichen Ablauf entstehen. Der Einschluss von Pferden und Hunden ist möglich. Ebenfalls mit eingeschlossen werden Risiken der Umwelt-Basisdeckung – also Schäden, die etwa durch unsachgemäße Lagerung von Kraft- oder Brennstoffen sowie Mist und Gülle entstehen können.
Weitere wichtige Versicherungen für Stallbetreiber...
Pensionspferde-Haftpflichtversicherung (Tierhüter- und Obhutrisiko)
Unabhängig davon, welche Leistungen in Bezug auf das Pferd mit dem Besitzer vereinbart werden, wird der Betrieb ab dem Beginn der Unterbringung im Stall, zum „Tierhüter“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das bedeutet, dass er unter bestimmten Umständen für einen Schaden verantwortlich gemacht wird, den das Pensionspferd verursacht. Wenn zum Beispiel diese Pferde aus dem Stall oder aus der Koppel ausbrechen und einen Unfall verursachen, können Haftpflichtansprüche sowohl an den Pferdebesitzer als auch an den Betrieb gestellt werden. Betriebe sollten deshalb eine Pensionspferde-Haftpflichtversicherung abschließen, die die enstandenen Schäden durch das Pensionpferd abdeckt, sowie die Schäden am Pensionpferd selbst.
Gewerblich genutzte Pferde
Pferde, die gewerblich genutzt werden, sei es im Schulbetrieb, beim Ponyreiten gegen Entgelt, für Planwagen- oder Hochzeitsfahrten, für Therapeutisches Reiten oder als Voltigierpferd, sind anders zu versichern als private Reit- oder Fahrpferde. Versichern Sie Ihr Pferd als privates Reitpferd und nutzen es gewerblich, besteht im Falle eines Schadens keinerlei Versicherungsschutz - auch kein unvollständiger.
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