Reitlehrerhaftpflicht
Reitlehrerhaftpflichtversicherung ohne Lizenz
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Reitlehrerhaftpflicht ohne Schäden am Berittpferd |
91,21 € |
82,09 € |
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Reitlehrerhaftpflicht inkl. Schäden am Berittpferd Form A |
181,70 € |
172,58 € |
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Reitlehrerhaftpflicht inkl. Schäden am Berittpferd Form B |
226,73 € |
217,61 € |
Alle Beträge sind Jahresbeiträge und verstehen sich inklusive Versicherungssteuer. 5% Laufzeitrabatt möglich bei 5-jähriger Vertragsdauer. Bei einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren, kann der Vertrag zum Ende des 3. oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Deckungssumme
3 Mio. € für Personen- und Sachschäden, 200.000,- € für Vermögensschäden
Sollten Sie eine höhere Deckungssumme wünschen, so wählen Sie unser Angebot mit 5 Mio. € oder 15 Mio. €.
Infos zu Schäden am Berittpferd
Falls besonders vereinbart, sind die Schäden an den berittenen Pferden und solche Pferden, die sich bei dem Versicherungsnehmer in Ausbildung befinden, mitversichert. Wählbar mit folgenden Versicherungssummen:
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Form A: Versicherungssumme 12.000,- € (2fach max./Jahr für alle Schäden eines Versicherungsjahres). Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Versicherungsfall 10% mindestens 100,- €.
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Form B: Versicherungssumme 25.000,- € (2fach max./Jahr für alle Schäden eines Versicherungsjahres). Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Versicherungsfall 10% mindestens 250,- €.
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Versicherte Highlights
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Die Erteilung von Reitunterricht in Theorie und Praxis.
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Die Aufsichtsführung über Reitschüler.
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Die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Ausritten im Rahmen des Reitunterrichts.
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Die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und die aus den damit verbundenen Aufenthalte in Herbergen.
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Die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken.
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Das Einreiten/die Ausbildung fremder Pferde.
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Falls besonders vereinbart die Schäden an den berittenen Pferden
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Die Reitlehrer-Tätigkeit kann auch im heilpädagogischen Bereich erfolgen.
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Die Reitlehrer-Tätigkeit gilt auch für die Erteilung von Westernreitunterricht oder Voltigierunterricht.
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Besonderheiten
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Alle Personen, die selbstständig Reitunterricht erteilen, müssen eine eigene Reitlehrerhaftpflichtversicherung besitzen. Dies gilt auch für Vertretungen und Aushilfsreitlehrer.
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Helfer Praktikanten, die keine eigene Anweisungen geben, sondern den Reitlehrer nur unterstützen, können zu 60% des Tarifsbeitrages für Reitlehrer mitversichert werden.
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