FAQ Pferde Krankenversicherung
Fragen und Antworten
Ja, wenn Ihr Pferd verstirbt oder Sie es verkaufen erlischt der Vertrag. Ein kurzes Schreiben genügt, der Vertrag wird dann aufgehoben.
Risikoträger ist die Uelzener Versicherung.
Tritt bei einem versicherten Tier eine Veränderung des Gesundheitszustandes auf, die eine tierärztliche Behandlung erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Versicherungsnehmer die durch tierärztliche Rechnung nachgewiesenen Kosten zu 60% nach dem 1-fachen Satz der Gebührenordung für Tierärzte vom 01. August 1999 für
a) ambulante Behandlung und/oder
b) stationäre Behandlung
jeweils einschließlich
– chirurgische Eingriffe
– Arzneimittel (außer Mittel gegen Endo- und Ektoparasiten)
– Labor- und Röntgendiagnostik
die innerhalb der Vertragszeit anfallen.
Nein! Freie Tierarztwahl ist selbstverständlich! Sie bestimmen, welcher Tierarzt oder welche Tierärztin die Behandlung durchführen soll.
Die Wartezeit beträgt 6 Monate, für Kolikerkrankungen 30 Tage. Dies bedeutet, dass der Versicherer erst nach Ablauf dieser Fristen zur Leistung verpflichtet ist.
Sie haben stets einen Ansprechpartner der Ihnen hilft. Benachrichtigen Sie uns und wir werden Ihnen sofort ein Schadensformular zusenden.
Ja, ab dem 4. Lebensmonat und bis zum vollendeten 11. Lebensjahr kann Ihr Pferd versichert werden.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Wenn Sie eine Vertragslaufzeit von 5 oder 10 Jahren vereinbart haben, so kann der Vertrag zum Ende des 3. oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Tierärzte und Tierkliniken können bei der Abrechnung ihrer Leistungen zwischen dem 1-fachen, 2-fachen oder 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) frei wählen.
Entscheidend für die Wahl des Abrechnungssatzes dürften jeweils eigene, betriebswirtschaftliche Überlegungen des Tierarztes sein (z.B. Entfernung; Behandlung am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht).
Ja! Sie können beide Versicherungen kombinieren und erlangen dadurch grösstmöglichen Versicherungsschutz. Grundsätzlich beinhaltet die Krankenvollversicherung auch die OP-Versicherung. Zu beachten ist hier die Erstattung von Operationen zu 60% nach dem 1-fachen Satz der Gebührenordung für Tierärzte. Bei einer Kombination würde die Erstatttung für Operationen zu 100% nach dem 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte erfolgen.
Sie bezahlen den Tierarzt und reichen die Tierarztrechnung beim Versicherer ein. Die Entschädigung wird Ihnen überwiesen.
Zurück zum Angebot