FAQs Pferde OP-Versicherung
Fragen und Antworten
Ja, wenn Ihr Pferd verstirbt oder Sie es verkaufen erlischt der Vertrag.
Risikoträger ist die Uelzener Versicherung.
In der Pferde-OP-Krankenversicherung werden die Kosten von Operationen infolge Unfall oder Krankheit gemäß den Bedingungen zu 100% bis zum 1-fachen bzw. 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 8. Juli 2008 erstattet. Dies sind die Kosten des Untersuchungstages direkt vor der OP, die eigentliche Operation mit allen Nebenkosten wie Medikamente und Verbandsmaterial, die Nachbehandlung und verordnete Arzneimittel bis 5 Tage nach dem Operationstag während der Vertragslaufzeit.
Nein! Freie Tierarztwahl ist selbstverständlich! Sie bestimmen, welcher Tierarzt oder welche Tierärztin die Operation ausführen soll.
Die Wartezeit beträgt 6 Monate, für Bauchhöhlenoperationen (Kolik) 30 Tage. Dies bedeutet, dass der Versicherer erst nach Ablauf dieser Fristen zur Leistung verpflichtet ist.
Sie haben stets einen Ansprechpartner der Ihnen hilft. Benachrichtigen Sie uns und wir werden Ihnen sofort ein Schadensformular zusenden.
Nein, es gibt keine Altersbeschränkung bei der Pferde-OP-Krankenversicherung.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf um jeweils ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Wenn Sie eine Vertragslaufzeit von 5 oder 10 Jahren vereinbart haben, so kann der Vertrag zum Ende des 3. oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
Tierärzte und Tierkliniken können bei der Abrechnung ihrer Leistungen zwischen dem 1-fachen, 2-fachen oder 3-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) frei wählen.
Entscheidend für die Wahl des Abrechnungssatzes dürften jeweils eigene, betriebswirtschaftliche Überlegungen des Tierarztes sein (z.B. Entfernung; Behandlung am Wochenende, an Feiertagen oder in der Nacht).
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