Pferdelebensversicherung

.

Pferdelebensversicherung

Ihr Pferd ...
stellt neben seinem ideellen Wert für Sie einen Vermögenswert dar, der durch vielfältige Gefahren
bedroht ist. Schützen Sie sich vor dem finanziellen Verlust durch eine Tierlebensversicherung.

 

Versicherbar sind

  • Fohlen
  • Jährlinge und Zweijährige
  • Reitpferde
  • Fahrpferde
  • Freizeitpferde
  • Turnierpferde
  • Zuchtpferde

 

Versicherte Leistungen der Grunddeckung

  • 100% Entschädigung bei Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall, Trächtigkeit und Geburt (bei Stuten), Kastration bis zum vollendenden 3. Lebensjahr.
  • 100% Entschädigung bei Tod durch Brand, Blitzschlag, Explosion
  • 100% Entschädigung bei Diebstahl, Raub, Abhandenkommen, Abschlachten in diebischer Absicht
  • 100% Entschädigung bei Tod während des Transports

 

Zusätzlich wählbar zur Grunddeckung

  • Dauernde Unbrauchbarkeit infolge Krankheit oder Unfall beim Reiten oder Fahren, 80 % Entschädigung (auch bei Tod oder Nottötung)
  • Dauernde Zuchtuntauglichkeit infolge Krankheit oder Unfall, 80 % Entschädigung

 

Oder nur die Unfalldeckung

  • 100% Entschädigung bei Tod oder Nottötung infolge von Unfall, Ausschluss von unfallbedingten Schäden durch Ataxie und Sehnenverletzungen
  • 100% Entschädigung bei Brand, Blitzschlag, Explosion
  • 100% Entschädigung bei Diebstahl, Raub, Abschlachten in diebischer Absicht
  • 100% Entschädigung bei Transporte

 

Möglicher Zusatzschutz zur Unfalldeckung

  • Dauernde Unbrauchbarkeit infolge von Unfall beim Reiten oder Fahren
  • Dauernde Zuchtuntauglichkeit infolge Unfall

 

Aufnahmealter/Endalter

Mindestaufnahmealter: vollendeter 7. Lebenstag
Höchstaufnahmealter: Bei Grunddeckung 13-jährig / Bei dauernder Unbrauchbarkeit 10-jährig /
Bei Unfalldeckung + / - dauernder Unbrauchbarkeit 18-jährig.