Tierheilpraktiker & Tiertherapeut

Tierheilpraktiker & Tiertherapeut

Ihre Absicherung für Ihre Tätigkeit als Tierheilpraktiker & Tiertherapeut.

Ein falscher Handgriff, ein nicht ordnungsgemäß aufgebautes Hilfsmittel – eine Verletzung am behandelten Tier. Als Tiertherapeut tragen Sie die Verantwortung für Schäden am Tier, die durch Ihr Verschulden während der Ausübung Ihrer Tätigkeit entstehen. Hier können Sie Ihre Berufshaftpflicht als Tierheilpraktiker z.B. für Pferde und Hunde absichern.

Versicherte Highlights

  • Inklusive Tierhüterhaftpflicht nach § 834 BGB für die Dauer der Behandlung.
  • Inklusive Schaden am Pferd, welches zum Schadenzeitpunkt in Behandlung  war.
  • Mobile Tätigkeit
  • Behandlung von Turniertieren
  • Durchführung von Heilmaßnahmen
  • Der Verlust fremder Schlüssel

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