Hufschmied & Hufpflege

Ihre Absicherung als Hufschmied und Hufpfleger.

Hier können Sie Ihre Tätigkeit als Hufschmied/Hufpfleger absichern. Ein falscher Handgriff, ein nicht ordnungsgemäß aufgebautes Hilfsmittel – eine Verletzung am behandelten Tier. Der Hufschmied trägt die Verantwortung für Schäden am Tier, die durch sein Verschulden während der Ausübung seiner Tätigkeit entstehen.

Inklusive Tierhüterhaftpflicht nach
 § 834 BGB für die Dauer der Behandlung.
Inklusive Schaden am Pferd, welches zum Schadenzeitpunkt in Behandlung / Beschlag war.
Mobile Tätigkeit
Behandlung von Turniertieren
Durchführung von Heilmaßnahmen
Der Verlust fremder Schlüssel

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